Stand: September 2026. Diese AGB sind auf das aktuelle Leistungsmodell von WISCHFRISCH Strebel abgestimmt.
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Reinigungsdienstleistungen des Einzelunternehmens WISCHFRISCH Strebel, Inhaber Dominic Strebel, gegenüber Privat- und Geschäftskunden. Abweichende Vereinbarungen in einer schriftlichen Offerte gehen diesen AGB vor.
2. Vertragsabschluss und Offerten
Eine Anfrage ist unverbindlich. Ein Vertrag kommt durch Annahme der Offerte oder eine andere eindeutige Auftragsbestätigung zustande. Offerten gelten während der darin genannten Frist.
3. Leistungsumfang
Massgebend sind die in der Offerte vereinbarten Arbeiten, Flächen, Intervalle und Termine. Nicht vereinbarte Zusatzarbeiten werden nur nach Rücksprache ausgeführt und können zusätzlich verrechnet werden.
4. Zugang und Mitwirkung
Der Auftraggeber stellt rechtzeitig Zugang, Strom, Wasser und sichere Arbeitsbedingungen bereit und informiert über empfindliche Materialien, bekannte Schäden und besondere Risiken. Ist der Zugang nicht möglich, gelten die Stornierungsregeln.
5. Preise, Material und Anfahrt
Preise richten sich nach der angenommenen Offerte. Reinigungsmaterial und reguläre Anfahrt innerhalb des Einsatzgebiets werden bei der Offerte berücksichtigt. Sondermaterial, Spezialgeräte, Parkgebühren oder aussergewöhnliche Distanzen können separat vereinbart werden.
6. Zahlung
Rechnungen sind, sofern in der Offerte nichts anderes vereinbart ist, innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum netto zahlbar. Bei grösseren Aufträgen kann eine angemessene Anzahlung vereinbart werden.
7. Terminänderung und Stornierung
Terminänderungen und Stornierungen sind möglichst früh mitzuteilen. Mehr als 48 Stunden vor dem Termin erfolgen sie kostenlos. Bei weniger als 48 Stunden können bis zu 50 % des vereinbarten Auftragswerts verrechnet werden. Bei Nichterscheinen oder fehlendem Zugang können bis zu 100 % verrechnet werden, soweit der Einsatz nicht anderweitig nutzbar war.
8. Umzugs- und Endreinigung
Umfang, Preis und ein allfälliger Abnahmetermin werden in der Offerte festgehalten. Eine Abnahmegarantie gilt nur, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde. Werden bei der Wohnungsabgabe reinigungsbezogene Mängel beanstandet, erhält WISCHFRISCH im vereinbarten Rahmen Gelegenheit zur Nachbesserung.
9. Beanstandungen und Nachbesserung
Beanstandungen sind nach Entdeckung möglichst zeitnah und nachvollziehbar mitzuteilen. Bei berechtigten Beanstandungen erhält WISCHFRISCH zuerst eine angemessene Möglichkeit zur Nachbesserung.
10. Schäden und Haftung
WISCHFRISCH haftet nach den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen für nachweislich verursachte Schäden. Der Auftraggeber meldet Schäden unverzüglich und ermöglicht deren Prüfung. Für vorbestehende Schäden, normalen Verschleiss oder nicht erkennbare Materialempfindlichkeiten wird nicht gehaftet, soweit gesetzlich zulässig.
11. Schlüssel und Zutrittsmittel
Überlassene Schlüssel und Zutrittsmittel werden sorgfältig verwahrt und nur zur Auftragsausführung verwendet. Verlust oder Unregelmässigkeiten werden unverzüglich gemeldet.
12. Höhere Gewalt
Kann eine Leistung wegen Ereignissen ausserhalb des zumutbaren Einflussbereichs nicht erbracht werden, informieren sich die Parteien und vereinbaren nach Möglichkeit einen Ersatztermin.
13. Datenschutz
Personendaten werden zur Anfragebearbeitung, Vertragserfüllung, Kommunikation und Rechnungsstellung verarbeitet. Einzelheiten enthält die Datenschutzerklärung.
14. Änderungen
Für laufende Aufträge gelten die bei Vertragsabschluss einbezogenen AGB. Änderungen werden für künftige Aufträge in geeigneter Form bekannt gegeben.
15. Recht und Gerichtsstand
Es gilt Schweizer Recht. Der Gerichtsstand richtet sich nach den zwingenden gesetzlichen Bestimmungen; soweit eine Gerichtsstandsvereinbarung zulässig ist, liegt er am Sitz von WISCHFRISCH Strebel.